Stadtbäche und Kanäle werden abgelassen

Stadtbäche und Kanäle werden abgelassen

Ab Dienstag, 21. April, finden die jährlichen Frühjahrsablässe der Augsburger Stadtbäche und Kanäle statt. So kann das Mobilitäts- und Tiefbauamt notwendige Baumaßahmen und Unterhaltsarbeiten durchführen.

Für einen sicheren und gefahrlosen Wasserabfluss wird zudem Räumgut entnommen. Die Stadt Augsburg bittet alle Wasserkraftwerksbetreiber und sonstigen Unterhaltungspflichtigen an den Augsburger Stadtbächen, die diesjährigen Termine für die Bachablässe zu beachten.

Termine der Frühjahrsablässe
Auf der Lechseite beginnen die Ablässe am Dienstag, 21. April, um 7:30 Uhr und enden am selben Tag um circa 15 Uhr. Betroffen ist der Kaufbach ab der Schäfflerbachschleuse und die hieran angeschlossenen Gewässerabschnitte.

Die Olympia-Kanustrecke ist in dieser Zeit nicht in Betrieb. Neubach und Hauptstadtbach werden reduziert. Auch die Jugend-Kanustrecke und TW 24 sind betroffen. Der Kaufbach führt ab der Friedberger Straße die Wassermenge des Wolfsbachs von etwa 1 Kubikmeter pro Sekunde. Im weiteren Verlauf teilen sich Schwallech, Sparrenlech, Mittlerer und Hinterer Lech die Wassermenge des Wolfbachs.

Am Samstag, 25. April, um 7:30 Uhr starten die Ablässe auf der Wertachseite
Betroffen sind dann der Fabrikkanal, Wertachkanal, Holzbach, Senkelbach, Mühl-/Hettenbach und die daran angeschlossenen Gewässer. Die Arbeiten laufen wertachseitig bis Montag, 11. Mai, 7:30 Uhr.

Baustellen, die während der Ablässe-Zeiten von Anliegenden am Gewässer durchgeführt werden, müssen beim Mobilitäts- und Tiefbauamt rechtzeitig angezeigt werden. Bei der Planung und Durchführung von Arbeiten im und am Gewässer sind die einschlägigen Gesetze zu beachten (z. B. BayWG, WHG, BNatSchG usw.).

Bäche werden mit Restwasser beaufschlagt
Aus Natur- und Tierschutzgründen werden alle abgelassenen Bäche für die oben genannten Ablässe-Zeiten mit Restwasser beaufschlagt. Die Menge des Restwassers und die daraus resultierenden Wasserstände richten sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Dabei ist die Restwassermenge auch von der Witterung (Regenwasser) abhängig. Durch Umstellungs- und Regulierungsarbeiten an den Wasserläufen können Schwankungen der Wassermengen nicht ausgeschlossen werden.

Diese Regeln gelten für Triebwerks- und Kraftwerksanlagen
Ebenso aus Gründen des Naturschutzes erfolgen sowohl die Wasserreduzierung zu Beginn der Ablässe als auch der Wasserzulauf nach den Ablässen zeitlich gestaffelt. Während der Ablässe-Zeiten darf an den jeweils betroffenen Triebwerks- und Kraftwerksanlagen aus Sicherheitsgründen für die Unterlieger keine Stauhaltung vorgenommen werden. Nach Beendigung der Ablässe hat die Anstauphase an den Kraftwerken und Stauhaltungen durch die Betreiber langsam beziehungsweise gestaffelt zu erfolgen. Es muss zu jeder Zeit ausreichend Restwasser in das Unterwasser abgegeben werden.

Speziell zum Ende der Bachablässe sind die Anlagen ausreichend zu besetzen, um Störfälle – etwa durch vermehrt auftretendes Schwemmgut – zu vermeiden. Werkskanal- und Triebwerksanlagen wie auch gewässerüber- und -unterquerende Ver- und Entsorgungsleitungen müssen überprüft und instandgehalten werden. Unterhaltungsarbeiten in und am Gewässer, wie zum Beispiel Instandhaltung der Uferwände, Gewässersohlen oder Räumung und Rückschnitt von Bewuchs, sind nach den gültigen Gesetzen und Vorschriften von den Unterhaltungspflichtigen – auch Anliegern – durchzuführen.

Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

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